In den späten Stunden des Samstagabends rückten Einsatzkräfte der Polizei aus, um auf eine Meldung über Ruhestörung zu reagieren. Die Beamten hatten zusätzliche Informationen erhalten, die darauf hindeuteten, dass auf der Gartenparty verbotene Musik gespielt und verfassungsfeindliche Parolen gerufen wurden. Mit einer starken Präsenz von etwa 70 Polizisten, die in mehreren Mannschaftswagen anreisten, wurde der Ort des Geschehens erreicht. Dort trafen die Einsatzkräfte auf rund 20 Personen und begannen umgehend mit Kontroll- und Durchsuchungsmaßnahmen. Das von der Gruppe gemietete Wohnhaus wurde ebenso durchsucht.
Strafverfahren eingeleitet
Die Identitäten aller Anwesenden wurden festgestellt. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe reichen von Volksverhetzung bis hin zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen und der Reichweite der rechtsextremen Aktivitäten dauern an. Der Vorfall in Kröv ist ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit einer konsequenten Verfolgung rechtsextremer Umtriebe und demonstriert die Wachsamkeit der Behörden im Umgang mit solchen Ereignissen.